Der GKV-Spitzenverband hat die Fehlerkataloge zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Anforderung_eAU_AG - gemäß § 109 und 109aSGB IV aktualisiert.
In der eAU API werden die Anforderungen der jeweils aktuellen Kernprüfung zum 31.08.2023 umgesetzt.
Alle Details zur neuen Version sind hier zu finden.