Wie bereits im vorherigen Beitrag angekündigt, plant der Gesetzgeber, die E-Rechnung als erste Stufe der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug ab dem 01. Januar 2025 im B2B-Bereich verpflichtend einzuführen.
Der Austausch von Rechnungsdaten soll laut Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig über Plattformen erfolgen. Da die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zu den Kernaufgaben der DATEV gehört und wir die Digitalisierung kaufmännischer Geschäftsprozesse gemeinsam mit dem Berufsstand aktiv vorantreiben, wird die Genossenschaft bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung eine eigene E-Rechnungsplattform entwickeln.
In der Veranstaltung gewinnen Sie einen Einblick in
den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens
mögliche Auswirkungen für Unternehmen und Steuerberatungen
die DATEV E-Rechnungsplattform und Ihre Vorteile als Lösungsanbieter
Die als offenes Ökosystem konzipierte DATEV E-Rechnungsplattform ist insbesondere dann für Sie interessant, wenn Sie als Anbieter von ERP- oder Branchensoftware, Dokumentenmanagement- oder Kassensystemen, Ihren Kunden im Zuge der Einführung der E-Rechnung umfassende Prozessoptimierungen anbieten möchten.
Am 21. März 2024 bieten wir für alle Software-Hersteller eine Info-Veranstaltung an: