Die Sandbox für unsere Accounting-Online-APIs war leider kurzfristig nicht verfügbar. Sie ist jetzt seit dem 22.12.2021 wieder online.
Für den Abruf der Mandantenliste in der Sandbox ist bis voraussichtlich Januar 2022 allerdings der Pfad „/accounting/v1/clients/“ anstatt von „/accounting/v1/clients“ zu verwenden.
Blogbeiträge
Online-Sandbox Accounting wieder verfügbar
Weitere Öffnung des DATEV-Ökosystems
Im Zuge der weiteren Öffnung des DATEV-Ökosystems wird der Zugang zu unseren Online-APIs (DATEV-Datenservices) allen interessierten SW-Herstellern möglich sein. Bisher war die Nutzung nur den auf dem DATEV-Marktplatz gelisteten Partnern möglich. Mit diesem Schritt wollen wir die Digitalisierung kaufmännischer Prozesse weiter vorantreiben und die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant noch besser unterstützen.
Die allgemeine Freigabe ist für das Jahr 2022 geplant. Aktuell läuft eine geschlossene Pilotphase - aufgrund der zahlreichen Anfragen im Vorfeld können wir leider keine
Update: Auswirkungen One-Stop-Shop Verfahren (OSS)...
Die Schnittstellendokumentationen DATEV-Format und DATEV XML-Schnittstelle online sind nun aktualisiert. Die jeweiligen Anpassungen können dem Changelog innerhalb der Schnittstellendokumentation entnommen werden.
Inhaltliche Änderungen
Welche inhaltlichen Anforderungen sich durch das neue OSS-Verfahren ergeben, haben wir in diesem Informationsdokument festgehalten (insb. Kapitel 3.1). Inhaltlich gesehen, gibt es verschiedene Wege mit den diversen Sachverhalten vom OSS-Verfahren umzugehen. Als Mindestanforderung für die Schnittstelle sollten bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen in die
Auswirkungen One-Stop-Shop Verfahren (OSS) auf DATEV-Schnittstellen
Ab dem 01.07.2021 soll die neue Schwellenregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe - One-Stop-Shop Verfahren (OSS) - in Kraft treten. Die wichtigste Neuerung ist, dass die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen (i.d.R. 35.000€ Netto) pro EU-Mitgliedsstaat nun durch eine EU-weit einheitliche Schwelle von 10.000€ ersetzt werden. Wenn also die Summe aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe in die EU-Mitgliedstaaten 10.000€ überschreitet, greifen die neuen Regelungen. Zur Erleichterung der Steuerabführung in die einzelnen Mitgliedstaaten räumt die Finanzverwaltung den Unternehmen