Vertragsbedingungen zur Nutzung des DATEV Developer Portals (Nutzungsbedingungen)

Version: 1.2
Datum: 10.09.2022

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verwendung der von DATEV (DATEV eG, Paumgartnerstr. 6 – 14, 90429 Nürnberg) unentgeltlich zur Verfügung gestellten Schnittstellenentwicklungsleitfäden, Informationen und Testumgebungen für Schnittstellen (im Folgenden „Sandbox“ genannt) (im Folgenden alle Funktionen des Portals „Inhalte“ genannt) auf dem DATEV Developer Portal (Im Folgenden Portal genannt). Soweit für die Nutzung besonderer Inhalte des Portals besondere Nutzungsbedingungen gelten (derzeit: Nutzungsbedingungen Sandbox), gehen diese bei Abweichungen diesen Nutzungsbedingungen vor.

1.2. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB

1.3. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der DATEV im Zusammenhang mit den in Ziff.1.1. genannten Leistungen.

1.4. Informationen zu DATEV finden sich unter www.datev.de

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von DATEV ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt werden.

2.  Ziel der Bereitstellung von Schnittstellendokumentationen

Die bereitgestellten Schnittstellendokumentationen und Informationen dienen zur Verwendung von DATEV-Schnittstellen, um den Anwendern von DATEV Programmen den komfortablen Datenaustausch mit anderen Programmen zu ermöglichen. 

3.  Leistungen der DATEV

3.1. DATEV stellt ausschließlich zur Erstellung einer Schnittstelle entsprechende Beschreibungen mit den erforderlichen Informationen auf dem DATEV Developer Portal zur Verfügung. Der Leistungs- und Funktionsumfang der auf dem DATEV Developer Portal bereitgestellten unentgeltlichen Inhalten bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung, im Übrigen nach den jeweils aktuell auf dem Portal verfügbaren Funktionalitäten. Seitens DATEV besteht keine Informationspflicht an Nicht- Mitglieder im Falle von Änderungen bzw. Erweiterungen der Beschreibung bzw. der beschriebenen Formate.

3.2. DATEV ist jederzeit berechtigt, auf dem Portal unentgeltlich bereitgestellte Inhalte zu ändern, neue Inhalte unentgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Inhalte einzustellen. DATEV wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksichtnehmen.

4. Registrierung

4.1. Zur Nutzung des DATEV Developer Portals muss sich der Kunde in einem ersten Schritt einmalig in der Webanwendung, erreichbar über https://developer.datev.de/datev/platform/de/registration registrieren und ein DATEV-Konto zu den dort genannten Bedingungen (Link: DATEV-Konto) anlegen. Dazu muss der Kunde die im DATEV-Konto Erstellungsprozess abgefragten Daten und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Mit der Erstellung des DATEV-Kontos erhält der Kunden einen Benutzernahmen und ein Passwort. Der Kunde ist für seine Zugangsdaten allein verantwortlich und muss diese geheim halten. Mit diesen Daten sich der Kunde an dem Portal an- und abmelden.

 

4.2. Damit der Kunden einen vollen Zugriff auf die Inhalte des Portals hat muss er in einem zweiten Schritt Angaben zu seinem Unternehmen machen (im Folgenden „Anlegen einer Enterprise Organisation“ genannt) und die vorliegenden Nutzungsbedingungen durch Setzen eines Hakens und Drücken des Buttons mit der Bezeichnung "Enterprise Organisation anlegen" akzeptieren. Mit Drücken des Buttons "Enterprise Organisation anlegen" gibt der Kunde für seine Enterprise Organisation ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des Portals zu diesen Bedingungen ab.  Mit Zugang, der von DATEV unverzügliche versendeten Bestellbestätigungsmail beim Kunden, nimmt DATEV dieses Angebot an. Die Bestellbestätigungsmail enthält auch diese Bedingungen. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch

 

5. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, seine Lösungen entsprechend der zur Verfügung gestellten Dokumentation von DATEV umzusetzen. Des Weiteren verpflichtet er sich, seine Produkte und Lösungen mit der erforderlichen Dokumentation anzubieten und in angemessenem Umfang Support dafür zu leisten.

6. Name und Firmenzeichen der DATEV

Der Kunde darf über eine Funktionsbeschreibung hinaus nicht mit dem Namen DATEV werben. Das Firmenzeichen der DATEV darf in Veröffentlichungen nicht benutzt werden, es sei denn, es wird für Einzelfälle fallweise eine besondere schriftliche Vereinbarung mit der DATEV getroffen.

7. Haftung

Sollten dem Kunden durch die Nutzung von auf dem Portal unentgeltlich zur Verfügung gestellten Inhalten ein Schaden entstehen, so haftet DATEV nur, soweit der Schaden des Kunden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit der DATEV.

8. Nutzungs-, Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung

8.1. DATEV räumt den Kunden an den Inhalten ein nicht ausschließliches, auf die Dauer des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, diese zum vertraglichen Zweck zu nutzen.

8.2. Die Nutzung der Inhalte ist dem Kunden ausschließlich im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit gestattet. Dazu gehört auch die Nutzung der Inhalte durch Mitarbeiter des Kunden, verbundene Unternehmen des Kunden iSd §§ 15 AktG ff. und Auftragnehmer des Kunden (Im Folgenden Anwender genannt). In diesem Fall wird der Kunde die Anwender auf die Urheberrechte sonstigen Rechte von DATEV hinweisen und den seinen Auftragnehmern die vorliegenden Nutzungsbedingungen bereitstellen.

8.3 Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung der Inhalte sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der DATEV zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen der DATEV gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.

8.5 Programme und Datenbanken dürfen außer im Rahmen eines eingeräumten Nutzungsrechts ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DATEV weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code umgewandelt werden. Dies gilt auch für die in Ziffer 9 genannten Geschäftsgeheimnisse und als streng vertraulich oder als vertraulich bezeichneten Informationen.

8.6 § 69 e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. In diesem Fall wird der Kunde DATEV mitteilen, welche Teile des ursprünglichen Programms er dekompiliert. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann DATEV eine angemessene Gebühr verlangen.

 

9. Vertraulichkeit 

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung der DATEV weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen. 
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als streng vertraulich oder vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse der DATEV durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.
9.3. Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung der DATEV erfolgen. 
9.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
9.5. Der Kunde wird diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
9.6 Im Falle der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen ist DATEV unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des Portals auszuschließen.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und beginnt mit Drücken des Buttons mit der Bezeichnung „Speichern“ (Vgl. Ziff.4.2). Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.

10.2. Das Recht zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.

10.3. Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

10.4. Mit Wirksamwerden der Kündigung sperrt DATEV den Zugriff auf die Inhalte. Nach Beendigung dieser Vereinbarung erlischt das Nutzungsrecht an den Inhalten.

10.5 DATEV behält sich vor, DATEV-Anwender und DATEV-System-Partner über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu informieren.

10.6 Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlischt jegliche mögliche Form der Namensnennung und ggf. Benutzung des Firmenzeichens der DATEV nach Ziffer 6.

11. Sonstiges

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.