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    Auswirkungen One-Stop-Shop Verfahren (OSS) auf DATEV-Schnittstellen

    Ab dem 01.07.2021 soll die neue Schwellenregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe - One-Stop-Shop Verfahren (OSS) - in Kraft treten. Die wichtigste Neuerung ist, dass die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen (i.d.R. 35.000€ Netto) pro EU-Mitgliedsstaat nun durch eine EU-weit einheitliche Schwelle von 10.000€ ersetzt werden. Wenn also die Summe aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe in die EU-Mitgliedstaaten 10.000€ überschreitet, greifen die neuen Regelungen. Zur Erleichterung der Steuerabführung in die einzelnen Mitgliedstaaten räumt die Finanzverwaltung den Unternehmen