Update: Auswirkungen One-Stop-Shop Verfahren (OSS)...

Die Schnittstellendokumentationen DATEV-Format und DATEV XML-Schnittstelle online sind nun aktualisiert. Die jeweiligen Anpassungen können dem Changelog innerhalb der Schnittstellendokumentation entnommen werden.

Inhaltliche Änderungen

Welche inhaltlichen Anforderungen sich durch das neue OSS-Verfahren ergeben, haben wir in diesem Informationsdokument festgehalten (insb. Kapitel 3.1). Inhaltlich gesehen, gibt es verschiedene Wege mit den diversen Sachverhalten vom OSS-Verfahren umzugehen. Als Mindestanforderung für die Schnittstelle sollten bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen in die EU-Mitgliedstaaten immer der EU-Steuersatz (siehe Rechnung), das EU-Land des Empfängers (bei B2C = Länderkürzel gem. ISO-Code 3166, bei B2B = UStId) und das EU-Land des Absenders (anhand UStID) geliefert werden. Anhand dieser Daten kann dann in der Buchhaltung der konkrete steuerliche Sachverhalt festgestellt werden. Darüber hinaus können bei der Übergabe der Daten bestimmte Steuerschlüssel / Automatikkonten verwendet werden, welche die korrekte steuerliche Behandlung der Vorgänge in DATEV Rechnungswesen auslösen. Für die Auswahl der entsprechenden Steuerschlüssel und/oder der Automatikkonten empfehlen wir die Unterstützung durch einen steuerlichen Berater.